BERG

AGB

AGB’s Bergführerverband

 

Versicherung:

Risikoaktivitäten, welche im Gebirge im Winter und Sommer sowie an Bächen und Flüssen betrieben werden, unterstehen in der Schweiz dem Risikoaktivitätengesetz. Kommerzielle Anbieter brauchen eine Bewilligung.

 

Als ausgebildeter IVBV Bergführer halte ich mich an diese Richtlinien und verfüge über eine Arbeitsbewilligung und eine Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von 5 Mio. CHF.


Privater Versicherungsschutz ist Sache derjeden Teilnehmer*innenTeilnehmers. Ausserdem empfehle ich den Abschluss einer Annullationsversicherung. Diese deckt deine Kosten, falls du aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Unfall eine Tour kurzfristig absagen musst.

 

Bei erschwerten, wetterbedingten Umständen oder zu ungünstigen Verhältnissen (höhere Gewalt) behalte ich mir vor, kurzfristig ein vergleichbares Alternativprogramm anzubieten oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt meinerseits werden sämtliche Kosten zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.